Bußgeldsachen

Als langjähriger Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht (seit über 35 Jahren) erledigt RA Thummernicht für Sie zuverlässig alle verkehrsrechtlichen Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen sowie Unfallangelegenheiten in Verbindung mit Bußgeld/Verkehrsstrafsachen

Dabei steht für mich stets im Vordergrund, für Sie das optimal mögliche Ergebnis zu erzielen. Besonders wichtig ist hierfür die ausführliche Erörterung der Sach- und Rechtslage ab Beginn der Mandatierung.
Oftmals treten neben das festgesetzte Bußgeld weitere Sanktionen, die empfindliche Konsequenzen für Sie bedeuten können. Insbesondere Fahrverbot und Führerscheinentzug gilt es – wenn möglich schon präventiv – zu vermeiden. Denn was viele nicht wissen: Neben dem Bußgeldbescheid (z. B. mit Fahrverbot) kann auch die Führerscheinbehörde eine eigene Anordnung treffen, wie z. B. eine  Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

Selbstverständlich übernehme ich bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens jegliche Korrespondenz mit den Behörden und vertrete Sie vor Gericht. 
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, werden meine Mitarbeiterinnen sich zwischenzeitlich auch um Ihre Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern.

Vor allem bei Fahrverboten, Führerscheinentzug, Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen, Parkverstößen, Überholverbote, Ladungssicherung, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr aber auch in allen anderen Bußgeldangelegenheiten z. B. gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, Führerscheinstelle, Güterkraftverkehrs- angelegenheiten, sämtlichen Speditionsfragen usw steht Ihnen RA Thummernicht als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Für nähere Informationen und die Vereinbarung eines Beratungstermins nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.